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Im Jahr 2014 hatte das **Bundesverwaltungsgericht** letztinstanzlich zu entscheiden, | Im Jahr 2014 hatte das **Bundesverwaltungsgericht** letztinstanzlich zu entscheiden, | ||
VGH Mannheim - 23.01.2013 - AZ: VGH 9 S 2180/12). Zur Begründung trug die Klägerin vor, dass bei Fehlen eines schulfachlich verselbständigten Ethikunterrichts die ethisch-moralische Bildung konfessionsloser Schüler nicht hinreichend gesichert sei. Das BVerwG folgte dieser Ansicht nicht. Dem Staat verbleibt bei Festlegung des schulischen Bildungs- und Erziehungsprogramms - dem Kernbereich seiner Schulgestaltungsmacht - Gestaltungsfreiheit. Namentlich können Eltern nach übereinstimmender Rechtsauffassung nicht die Einrichtung bestimmter Schulfächer verlangen. Unabhängig vom jeweiligen Unterrichtsstoff ist davon auszugehen, dass die Schüler im Schulalltag, | VGH Mannheim - 23.01.2013 - AZ: VGH 9 S 2180/12). Zur Begründung trug die Klägerin vor, dass bei Fehlen eines schulfachlich verselbständigten Ethikunterrichts die ethisch-moralische Bildung konfessionsloser Schüler nicht hinreichend gesichert sei. Das BVerwG folgte dieser Ansicht nicht. Dem Staat verbleibt bei Festlegung des schulischen Bildungs- und Erziehungsprogramms - dem Kernbereich seiner Schulgestaltungsmacht - Gestaltungsfreiheit. Namentlich können Eltern nach übereinstimmender Rechtsauffassung nicht die Einrichtung bestimmter Schulfächer verlangen. Unabhängig vom jeweiligen Unterrichtsstoff ist davon auszugehen, dass die Schüler im Schulalltag, | ||
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+ | **Ist ein verpflichtender Ethikunterricht für alle Schüler*innen ohne Abmeldemöglichkeit zulässig? | ||
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+ | **2007** | ||
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+ | Das **Bundesverfassungsgericht** hatte über das Schulgesetz des Landes Berlin von 2004 zu entscheiden. Dieses sieht in § 12 Abs. 6 S. 1 vor, dass in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 der öffentlichen Schulen das Fach Ethik ordentliches Lehrfach für alle Schüler*innen | ||
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