speyer
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Der katholische Religionsunterricht hat aus kirchlicher Perspektive drei wesentliche Aufgaben: | Der katholische Religionsunterricht hat aus kirchlicher Perspektive drei wesentliche Aufgaben: | ||
- | **1.** „Vermittlung von strukturiertem und lebensbedeutsamem Grundwissen über den Glauben der | + | 1. „Vermittlung von strukturiertem und lebensbedeutsamem Grundwissen über den Glauben der |
Kirche“2 – Die Wissensvermittlung setzt dieses im Studium der Theologie vermittelte Grundwissen bei den Religionslehrkräften voraus sowie die Kompetenz, dieses Wissen mit Bezug zur | Kirche“2 – Die Wissensvermittlung setzt dieses im Studium der Theologie vermittelte Grundwissen bei den Religionslehrkräften voraus sowie die Kompetenz, dieses Wissen mit Bezug zur | ||
Lebensrealität der Menschen heute zu reflektieren; | Lebensrealität der Menschen heute zu reflektieren; | ||
- | **2.** „Reflexive Erschließung von Formen gelebten Glaubens“3 – die reflexive Erschließung erfordert persönliches Vertrautsein mit Formen gelebten Glaubens bei den Religionslehrkräften; | + | 2. „Reflexive Erschließung von Formen gelebten Glaubens“3 – die reflexive Erschließung erfordert persönliches Vertrautsein mit Formen gelebten Glaubens bei den Religionslehrkräften; |
- | **3.** „Förderung religiöser Dialog- und Urteilsfähigkeit“4 – Voraussetzung ist eine religiös verortete | + | 3. „Förderung religiöser Dialog- und Urteilsfähigkeit“4 – Voraussetzung ist eine religiös verortete |
und dialogfähige Persönlichkeit, | und dialogfähige Persönlichkeit, | ||
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Grundlagen dazu sind das Glaubensbekenntnis der katholischen Kirche, die apostolische Überlieferung7 | Grundlagen dazu sind das Glaubensbekenntnis der katholischen Kirche, die apostolische Überlieferung7 | ||
und das Prinzip der „Hierarchie der Wahrheiten“8. Damit besteht eine hohe Bindung an die Gemeinschaft der katholischen Kirche. | und das Prinzip der „Hierarchie der Wahrheiten“8. Damit besteht eine hohe Bindung an die Gemeinschaft der katholischen Kirche. | ||
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Doch „die Bindung an die Kirche kann […] nicht die Verpflichtung auf ein verklärtes, | Doch „die Bindung an die Kirche kann […] nicht die Verpflichtung auf ein verklärtes, | ||
Botschaft Jesu Christi und der tatsächlichen Erscheinungsweise seiner Kirche, zwischen Ursprung und | Botschaft Jesu Christi und der tatsächlichen Erscheinungsweise seiner Kirche, zwischen Ursprung und | ||
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- | **1.** Ziel des Unterrichts ist die Ermöglichung eines selbstständigen Urteils der Schülerinnen und | + | 1. Ziel des Unterrichts ist die Ermöglichung eines selbstständigen Urteils der Schülerinnen und |
Schüler, weshalb jede Form der Indoktrinierung zu vermeiden ist. Dieses Ziel verfolgt auch der | Schüler, weshalb jede Form der Indoktrinierung zu vermeiden ist. Dieses Ziel verfolgt auch der | ||
katholische Religionsunterricht, | katholische Religionsunterricht, | ||
Denken und Verhalten im Hinblick auf Religion und Glaube befähigen“12. | Denken und Verhalten im Hinblick auf Religion und Glaube befähigen“12. | ||
- | **2.** Diesem Ziel dient das Kontroversitätsgebot für den schulischen Unterricht; nach diesem Prinzip | + | 2. Diesem Ziel dient das Kontroversitätsgebot für den schulischen Unterricht; nach diesem Prinzip |
muss das, was in Wissenschaft und Gesellschaft kontrovers ist, auch im Unterricht kontrovers | muss das, was in Wissenschaft und Gesellschaft kontrovers ist, auch im Unterricht kontrovers | ||
behandelt werden. In der Theologie und im Leben der Kirche gibt es eine legitime Pluralität von | behandelt werden. In der Theologie und im Leben der Kirche gibt es eine legitime Pluralität von | ||
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der Schülerinnen und Schüler. | der Schülerinnen und Schüler. | ||
- | **3.** Mit dieser Zielsetzung entspricht der Religionsunterricht zugleich der dritten Grundregel, dem | + | 3. Mit dieser Zielsetzung entspricht der Religionsunterricht zugleich der dritten Grundregel, dem |
schulischen Gebot der Subjekt- bzw. Schülerorientierung, | schulischen Gebot der Subjekt- bzw. Schülerorientierung, | ||
denn es ist Aufgabe der katholischen Kirche, „in einer jeweils einer Generation angemessenen | denn es ist Aufgabe der katholischen Kirche, „in einer jeweils einer Generation angemessenen | ||
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Der Beruf der Religionslehrkraft ist anspruchsvoll und herausfordernd. Mit der Erteilung der Missio | Der Beruf der Religionslehrkraft ist anspruchsvoll und herausfordernd. Mit der Erteilung der Missio | ||
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Die Missio canonica ist vor allem eine Vertrauenserklärung, | Die Missio canonica ist vor allem eine Vertrauenserklärung, | ||
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+ | **Anmerkungen: | ||
//1 Vgl. can. 804 § 2: „Der Ortsordinarius hat darum bemüht zu sein, dass sich diejenigen, die zu Religionslehrern | //1 Vgl. can. 804 § 2: „Der Ortsordinarius hat darum bemüht zu sein, dass sich diejenigen, die zu Religionslehrern | ||
in den Schulen, auch den nichtkatholischen, | in den Schulen, auch den nichtkatholischen, | ||
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- die Propagierung von religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen, | - die Propagierung von religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen, | ||
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- | **§ 1** | ||
- | **Erfordernis der kirchlichen Bevollmächtigung** | + | |
+ | **§ 1 Erfordernis der kirchlichen Bevollmächtigung** | ||
//(1)// Zur Erteilung von katholischem Religionsunterricht bedarf die Religionslehrkraft einer dauerhaft | //(1)// Zur Erteilung von katholischem Religionsunterricht bedarf die Religionslehrkraft einer dauerhaft | ||
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Religionslehrkräfte bleiben unberührt. | Religionslehrkräfte bleiben unberührt. | ||
- | **§ 2** | + | **§ 2 Zuständigkeiten: |
- | + | ||
- | **Zuständigkeiten: | + | |
//(1)// Zuständig für die Erteilung der Missio canonica ist der Ortsordinarius der (Erz-)Diözese, | //(1)// Zuständig für die Erteilung der Missio canonica ist der Ortsordinarius der (Erz-)Diözese, | ||
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verpflichtet, | verpflichtet, | ||
- | **§ 3 ** | + | **§ 3 Voraussetzungen für die Verleihung der Missio canonica** |
- | + | ||
- | **Voraussetzungen für die Verleihung der Missio canonica** | + | |
//(1)// Die Missio canonica wird auf Antrag bei Vorliegen folgender Voraussetzungen erteilt: | //(1)// Die Missio canonica wird auf Antrag bei Vorliegen folgender Voraussetzungen erteilt: | ||
Zeile 194: | Zeile 194: | ||
eine von diesem beauftragte Person im Rahmen eines Gottesdienstes überreicht. | eine von diesem beauftragte Person im Rahmen eines Gottesdienstes überreicht. | ||
- | **§ 4** | + | **§ 4 Verleihung der vorläufigen kirchlichen Bevollmächtigung** |
- | + | ||
- | **Verleihung der vorläufigen kirchlichen Bevollmächtigung** | + | |
//(1)// Die vorläufige kirchliche Bevollmächtigung wird zeitlich befristet – in der Regel für die Dauer | //(1)// Die vorläufige kirchliche Bevollmächtigung wird zeitlich befristet – in der Regel für die Dauer | ||
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oder eine von diesem beauftragte Person überreicht oder auf dem Postweg übersandt werden. | oder eine von diesem beauftragte Person überreicht oder auf dem Postweg übersandt werden. | ||
- | **§ 5** | + | **§ 5 Erlöschen der Missio canonica und der vorläufigen kirchlichen Bevollmächtigung** |
- | + | ||
- | Erlöschen der Missio canonica und der vorläufigen kirchlichen Bevollmächtigung | + | |
//(1)// Die Missio canonica erlischt durch Entzug oder Verzicht. | //(1)// Die Missio canonica erlischt durch Entzug oder Verzicht. | ||
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//(5)// Ist die Missio canonica oder die vorläufige kirchliche Bevollmächtigung erloschen, darf die Religionslehrkraft keinen katholischen Religionsunterricht erteilen. Ist die Religionslehrkraft an einer öffentlichen Schule tätig, informiert die kirchliche Behörde die staatliche Schulaufsichtsbehörde. | //(5)// Ist die Missio canonica oder die vorläufige kirchliche Bevollmächtigung erloschen, darf die Religionslehrkraft keinen katholischen Religionsunterricht erteilen. Ist die Religionslehrkraft an einer öffentlichen Schule tätig, informiert die kirchliche Behörde die staatliche Schulaufsichtsbehörde. | ||
- | **§ 6** | + | **§ 6 Aufgaben und Zusammensetzung der Missio-Kommission** |
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- | **Aufgaben und Zusammensetzung der Missio-Kommission** | + | |
//(1)// Die durch den Ortsordinarius eingerichtete Missio-Kommission wird tätig, wenn beabsichtigt ist, | //(1)// Die durch den Ortsordinarius eingerichtete Missio-Kommission wird tätig, wenn beabsichtigt ist, | ||
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//(5)// Die Kommission wählt aus ihrer Mitte eine/n Vorsitzende/ | //(5)// Die Kommission wählt aus ihrer Mitte eine/n Vorsitzende/ | ||
- | **§ 7** | + | **§ 7 Arbeitsweise der Missio-Kommission** |
- | + | ||
- | **Arbeitsweise der Missio-Kommission** | + | |
//(1)// Die Missio-Kommission tritt schulstufenbezogen zusammen. Im konkreten Einzelfall gehören ihr | //(1)// Die Missio-Kommission tritt schulstufenbezogen zusammen. Im konkreten Einzelfall gehören ihr | ||
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//(4)// Erklärt sich ein Mitglied, das nicht abgelehnt ist, selbst für befangen, gilt Abs. 3 entsprechend. | //(4)// Erklärt sich ein Mitglied, das nicht abgelehnt ist, selbst für befangen, gilt Abs. 3 entsprechend. | ||
- | **§ 8** | + | **§ 8 Verfahren bei Einbeziehung der Missio-Kommission** |
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- | **Verfahren bei Einbeziehung der Missio-Kommission** | + | |
//(1)// Die kirchliche Behörde leitet den Vorgang unter Beifügung der schriftlichen Stellungnahme der | //(1)// Die kirchliche Behörde leitet den Vorgang unter Beifügung der schriftlichen Stellungnahme der | ||
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//(6)// Die Lehrkraft kann zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens einen rechtlichen Beistand hinzuziehen. | //(6)// Die Lehrkraft kann zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens einen rechtlichen Beistand hinzuziehen. | ||
- | **§ 9** | + | **§ 9 Schlussbestimmungen** |
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- | **Schlussbestimmungen** | + | |
Die Bestimmungen dieser Ordnung treten zum 01.05.2023 in Kraft. Gleichzeitig treten die „Richtlinien | Die Bestimmungen dieser Ordnung treten zum 01.05.2023 in Kraft. Gleichzeitig treten die „Richtlinien |
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