Diese Datenbank befindet sich im Aufbau und stellt daher noch nicht alle Datensätze bereit, die eine umfassende Recherche ermöglichen!
Durch Artikel 7 Abs. 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ist der Religionsunterricht ordentliches Unterrichtsfach in allen öffentlichen Schulen. Damit der Staat seine religiöse Neutralität wahren kann, wie das Art. 137 Abs. 3 WRV i.V.m. Art. 140 GG vorgibt, Bedarf es in diesem Bereich der Zusammenarbeit von Staat und Religionsgemeinschaften. Der Religionsunterricht ist daher eine klassische res mixta des deutschen Staatskirchenrechts. Keine der beiden Entitäten kann das im Grundgesetz formulierte Grundrecht ohne Beteiligung der anderen verwirklichen. Auf dieser Homepage sollen vor allem die kirchlichen Regelungen zum katholischen Religionsunterricht dargestellt werden. Das erscheint sinnvoll und notwendig, nachdem sich seit den letzten Änderungen in den Bestimmungen zur Verleihung und Entzug der Missio canonica eine Uneinheitlichkeit der Regelungen gegenüber dem bisher geltenden Kirchenrecht abzeichnet. In erster Linie dient diese Homepage der Transparenz der kirchlichen Rechtslage sowohl für die kirchenrechtliche Forschung, als auch als Informationsplattform für gegenwärtige und zukünftige Religionslehrende des katholischen Religionsunterrichts. Die staatliche Gesetzgebung und Rechtsprechung wird auf dieser Seite insoweit berücksichtigt, als das für den Zweck dieser Datenbank sinnvoll und notwendig erscheint.
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Diese Datenbank wird erstellt und gepflegt vom Zentrum für interdisziplinäre Studien zu Religion und Recht (ZiRR) an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz unter der Leitung von Univ.-Prof. Dr. Matthias Pulte.