96. Zu welchen Ergebnissen die organische Darstellung des Glaubens und der christlichen Ethik im Religionsunterricht führt, hängt großenteils von der Person und von dem Tun des Religionslehrers ab. Er ist eine Schlüsselperson bei der Verwirklichung des Erziehungskonzepts der Schule. Der Eindruck, den sein Unterricht auf die Schüler macht, ist eng mit seinem Lebenszeugnis verbunden, das ihnen die Aussagen seines Unterrichts in konkreter Verwirklichung vor Augen führt. Deshalb richten sich an ihn erhebliche Erwartungen: Er soll eine gute natürliche Begabung besitzen und mit den Gaben des Geistes ausgestattet sein, die er in seinem Leben bezeugen können muss; er soll eine angemessene Ausbildung für seine Unterrichtstätigkeit erhalten haben; er soll über eine breite kulturelle und fachliche Bildung verfügen, pädagogisch und didaktisch geschult sein sowie Bereitschaft und Fähigkeit zum Dialog beweisen. Die Schüler werden am Religionslehrer vor allem seine menschlichen Qualitäten wahrnehmen. Er muss deshalb nicht nur Lehrer des Glaubens, sondern nach dem Beispiel Christi auch in menschlicher Hinsicht Vorbild sein. Er soll nicht nur Bildung besitzen, sondern auch Wohlwollen, Taktgefühl, Verständnis für den Schüler, ausgewogenes Urteilsvermögen, Geduld beim Zuhören, ruhige Haltung beim Antworten und Bereitschaft zum persönlichen Gespräch. Ein Lehrer, der eine klare christliche Sicht der Welt besitzt und in Übereinstimmung mit ihr lebt, kann diese auch seinen Schülern erfolgreich vermitteln und sie zu einem entsprechenden Handeln motivieren.
97. Wie in anderen Bereichen der Schule haben auch im Religionsunterricht laienhafte Bemühungen und bloße Improvisation schädliche Wirkungen. Es muss deshalb alles unternommen werden, damit für den Religionsunterricht – insbesondere auch an der Katholischen Schule – Lehrer zur Verfügung stehen, die ihrem Auftrag gewachsen sind. Ihre fachgerechte Ausbildung stellt eine äußerst wichtige Notwendigkeit dar, auf die überall zu Recht mit Nachdruck hingewiesen wird. In wachsender Zahl sind heute katholische Laienchristen als Religionslehrer tätig. Für sie muss nicht nur eine theologische bzw. religionspädagogische Ausbildung, sondern auch eine geistliche Begleitung sichergestellt werden, wie sie im Ausbildungsgang der Priester und Ordensleute vorgesehen ist. Dabei muss auch für die Zukunft Vorsorge getroffen werden. Ausbildungsstätten für Religionslehrer sind „Investitionen“, die gute Früchte tragen. Ihre Errichtung verdient deshalb alle Förderung. Die Katholischen Universitäten und die Theologischen Fakultäten sollten sich soweit wie möglich durch entsprechende Studienangebote an der Ausbildung der Religionslehrer beteiligen, damit diese ihren Dienst kompetent und wirksam wahrnehmen können. 105
Vgl. Kongregation für das katholische Bildungswesen, Die Katholische Schule (VAS 4, 1977), 78-90; Der katholische Lehrer – Zeuge des Glaubens in der Schule (VAS 42, 1982), bes. 56-59. Sammelpublikation der vergriffenen Dokumente: Katholische Schulen, VAS 188, Bonn 8. Dezember 2010: https://www.dbk-shop.de/de/publikationen/verlautbarungen-apostolischen-stuhls/katholische-schulen.html