paderborn
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paderborn [2024/06/07 09:31] – pulte_uni-mainz.de | paderborn [2024/07/03 11:08] (aktuell) – bjohan02_uni-mainz.de | ||
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- | ====== Paderborn | + | ====== Paderborn ===== |
+ | ===== Ordnung für die Kirchliche Bevollmächtigung zur Erteilung des katholischen Religionsunterrichts (Missio canonica / Kirchliche Unterrichtserlaubnis) im Erzbistum Paderborn===== | ||
- | **Ordnung für die Kirchliche Bevollmächtigung zur Erteilung des katholischen | ||
- | Religionsunterrichts (Missio canonica / Kirchliche Unterrichtserlaubnis) | ||
- | im Erzbistum Paderborn** | ||
- | Präambel | + | |
- | Die Kirchliche Bevollmächtigung als Kirchlicher Auftrag und Bestärkung für | + | ====Präambel==== |
- | Religionslehrkräfte | + | |
+ | **Die Kirchliche Bevollmächtigung als Kirchlicher Auftrag und Bestärkung für Religionslehrkräfte** | ||
Die Kirchliche Bevollmächtigung ist Kirchliche Sendung, Auftrag und Rückhalt für die | Die Kirchliche Bevollmächtigung ist Kirchliche Sendung, Auftrag und Rückhalt für die | ||
Religionslehrkräfte zur Erteilung des katholischen Religionsunterrichts im Rahmen des | Religionslehrkräfte zur Erteilung des katholischen Religionsunterrichts im Rahmen des | ||
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Erteilung des Religionsunterrichts im Namen der Kirche bevollmächtigt werden. Die | Erteilung des Religionsunterrichts im Namen der Kirche bevollmächtigt werden. Die | ||
Bevollmächtigung ist auch kirchenrechtlich geregelt.1 | Bevollmächtigung ist auch kirchenrechtlich geregelt.1 | ||
+ | |||
Der katholische Religionsunterricht hat aus Kirchlicher Perspektive drei wesentliche | Der katholische Religionsunterricht hat aus Kirchlicher Perspektive drei wesentliche | ||
Aufgaben: | Aufgaben: | ||
- | 1. „Vermittlung von strukturiertem und lebensbedeutsamem Grundwissen über den | + | |
+ | //1.// „Vermittlung von strukturiertem und lebensbedeutsamem Grundwissen über den | ||
Glauben der Kirche“2 – Die Wissensvermittlung setzt dieses im Studium der Theologie | Glauben der Kirche“2 – Die Wissensvermittlung setzt dieses im Studium der Theologie | ||
vermittelte Grundwissen bei den Religionslehrkräften voraus sowie die Kompetenz, | vermittelte Grundwissen bei den Religionslehrkräften voraus sowie die Kompetenz, | ||
dieses Wissen mit Bezug zur Lebensrealität der Menschen heute zu reflektieren; | dieses Wissen mit Bezug zur Lebensrealität der Menschen heute zu reflektieren; | ||
- | 2. „Reflexive Erschließung von Formen gelebten Glaubens“3 – Die reflexive Erschließung | + | |
+ | //2.// „Reflexive Erschließung von Formen gelebten Glaubens“3 – Die reflexive Erschließung | ||
erfordert persönliches Vertrautsein mit Formen gelebten Glaubens bei den | erfordert persönliches Vertrautsein mit Formen gelebten Glaubens bei den | ||
Religionslehrkräften; | Religionslehrkräften; | ||
- | 3. „Förderung religiöser Dialog- und Urteilsfähigkeit“4 – Voraussetzung ist eine religiös | + | |
+ | //3.// „Förderung religiöser Dialog- und Urteilsfähigkeit“4 – Voraussetzung ist eine religiös | ||
verortete und dialogfähige Persönlichkeit, | verortete und dialogfähige Persönlichkeit, | ||
von Fragen, Zweifel und Vertrauen als Lernweg des Glaubens wahrnimmt und auch | von Fragen, Zweifel und Vertrauen als Lernweg des Glaubens wahrnimmt und auch | ||
vermittelt. | vermittelt. | ||
+ | |||
Daher setzt die Berufstätigkeit als Religionslehrkraft neben der theologischen und | Daher setzt die Berufstätigkeit als Religionslehrkraft neben der theologischen und | ||
pädagogischen Befähigung, | pädagogischen Befähigung, | ||
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Überlieferung7 und das Prinzip der „Hierarchie der Wahrheiten“8. Damit besteht eine hohe | Überlieferung7 und das Prinzip der „Hierarchie der Wahrheiten“8. Damit besteht eine hohe | ||
Bindung an die Gemeinschaft der katholischen Kirche. | Bindung an die Gemeinschaft der katholischen Kirche. | ||
+ | |||
Doch „die Bindung an die Kirche kann nicht die Verpflichtung auf ein verklärtes, | Doch „die Bindung an die Kirche kann nicht die Verpflichtung auf ein verklärtes, | ||
überhöhtes Idealbild der Kirche beinhalten. Die Spannung zwischen Anspruch und Realität, | überhöhtes Idealbild der Kirche beinhalten. Die Spannung zwischen Anspruch und Realität, | ||
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differenzsensibel katholischen Religionsunterricht kooperativ in ökumenischem Geist | differenzsensibel katholischen Religionsunterricht kooperativ in ökumenischem Geist | ||
erteilen.11 | erteilen.11 | ||
+ | |||
Da der Religionsunterricht ein ordentliches Unterrichtsfach ist, gelten für ihn wie für jedes | Da der Religionsunterricht ein ordentliches Unterrichtsfach ist, gelten für ihn wie für jedes | ||
andere Fach die Grundregeln schulischen Lernens: | andere Fach die Grundregeln schulischen Lernens: | ||
- | 1. Ziel des Unterrichts ist die Ermöglichung eines selbstständigen Urteils der Schülerinnen | + | |
+ | //1.// Ziel des Unterrichts ist die Ermöglichung eines selbstständigen Urteils der Schülerinnen | ||
und Schüler, weshalb jede Form der Indoktrinierung zu vermeiden ist. Dieses Ziel | und Schüler, weshalb jede Form der Indoktrinierung zu vermeiden ist. Dieses Ziel | ||
verfolgt auch der katholische Religionsunterricht, | verfolgt auch der katholische Religionsunterricht, | ||
„zu verantwortlichem Denken und Verhalten im Hinblick auf Glaube und Religion“ | „zu verantwortlichem Denken und Verhalten im Hinblick auf Glaube und Religion“ | ||
befähigen will.12 | befähigen will.12 | ||
- | 2. Diesem Ziel dient das Kontroversitätsgebot für den schulischen Unterricht; nach diesem | + | |
+ | //2.// Diesem Ziel dient das Kontroversitätsgebot für den schulischen Unterricht; nach diesem | ||
Prinzip muss das, was in Wissenschaft und Gesellschaft kontrovers ist, auch im | Prinzip muss das, was in Wissenschaft und Gesellschaft kontrovers ist, auch im | ||
Unterricht kontrovers behandelt werden. Auch in der Theologie und im Leben der Kirche | Unterricht kontrovers behandelt werden. Auch in der Theologie und im Leben der Kirche | ||
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genannten Zielsetzung und der intendierten Förderung der Urteilsfähigkeit der | genannten Zielsetzung und der intendierten Förderung der Urteilsfähigkeit der | ||
Schülerinnen und Schüler. | Schülerinnen und Schüler. | ||
- | 3. Mit dieser Zielsetzung entspricht der Religionsunterricht zugleich der dritten | + | |
+ | //3.// Mit dieser Zielsetzung entspricht der Religionsunterricht zugleich der dritten | ||
Grundregel, dem schulischen Gebot der Subjekt- bzw. Schülerorientierung, | Grundregel, dem schulischen Gebot der Subjekt- bzw. Schülerorientierung, | ||
theologisch begründet ist; denn es ist Aufgabe der katholischen Kirche, „in einer jeder | theologisch begründet ist; denn es ist Aufgabe der katholischen Kirche, „in einer jeder | ||
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Sinn des gegenwärtigen und zukünftigen Lebens und nach dem Verhältnis beider | Sinn des gegenwärtigen und zukünftigen Lebens und nach dem Verhältnis beider | ||
zueinander Antwort zu geben.“13 | zueinander Antwort zu geben.“13 | ||
+ | |||
Die Beachtung dieser Grundsätze schulischer Bildung und der Bekenntnischarakter des | Die Beachtung dieser Grundsätze schulischer Bildung und der Bekenntnischarakter des | ||
Religionsunterrichts widersprechen sich nicht; denn der Bekenntnischarakter des Faches nach | Religionsunterrichts widersprechen sich nicht; denn der Bekenntnischarakter des Faches nach | ||
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unvereinbar sind „Handlungen, | unvereinbar sind „Handlungen, | ||
oder deren Werteordnung richten“.16 | oder deren Werteordnung richten“.16 | ||
+ | |||
Der Beruf der Religionslehrkraft ist anspruchsvoll und herausfordernd. Die Kirchliche | Der Beruf der Religionslehrkraft ist anspruchsvoll und herausfordernd. Die Kirchliche | ||
Bevollmächtigung zur Erteilung des katholischen Religionsunterrichts durch den Erzbischof | Bevollmächtigung zur Erteilung des katholischen Religionsunterrichts durch den Erzbischof | ||
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mit der Zusage verbunden ist, die Religionslehrkräfte umfänglich zu begleiten und zu | mit der Zusage verbunden ist, die Religionslehrkräfte umfänglich zu begleiten und zu | ||
unterstützen. | unterstützen. | ||
+ | |||
Im Sinne dieser Präambel wird für das Erzbistum Paderborn zur Regelung aller | Im Sinne dieser Präambel wird für das Erzbistum Paderborn zur Regelung aller | ||
Verfahrensfragen die folgende Ordnung in erlassen. Diese orientiert sich an der | Verfahrensfragen die folgende Ordnung in erlassen. Diese orientiert sich an der | ||
Musterordnung zur Erteilung der Missio canonica, die in der 243. Sitzung des Ständigen Rats | Musterordnung zur Erteilung der Missio canonica, die in der 243. Sitzung des Ständigen Rats | ||
der Deutschen Bischofskonferenz am 23. Januar 2023 verabschiedet wurde. | der Deutschen Bischofskonferenz am 23. Januar 2023 verabschiedet wurde. | ||
- | § 1 Kirchliche Bevollmächtigung zur Erteilung des katholischen Religionsunterrichts | + | |
- | 1. Eine Kirchliche Bevollmächtigung durch den Erzbischof ist eine notwendige Voraussetzung | + | **§ 1 Kirchliche Bevollmächtigung zur Erteilung des katholischen Religionsunterrichts** |
+ | |||
+ | //1.// Eine Kirchliche Bevollmächtigung durch den Erzbischof ist eine notwendige Voraussetzung | ||
zur Erteilung von katholischem Religionsunterricht an allen Schulen im | zur Erteilung von katholischem Religionsunterricht an allen Schulen im | ||
Bereich des Erzbistums Paderborn. | Bereich des Erzbistums Paderborn. | ||
- | 2. Bei einer Kirchlichen Bevollmächtigung zur Erteilung des katholischen | + | |
+ | //2.// Bei einer Kirchlichen Bevollmächtigung zur Erteilung des katholischen | ||
Religionsunterrichts sind zu unterscheiden: | Religionsunterrichts sind zu unterscheiden: | ||
- Missio canonica (§2) | - Missio canonica (§2) | ||
- Kirchliche Unterrichtserlaubnis für den Vorbereitungsdienst (§3) | - Kirchliche Unterrichtserlaubnis für den Vorbereitungsdienst (§3) | ||
- Kirchliche Unterrichtserlaubnis (§4). | - Kirchliche Unterrichtserlaubnis (§4). | ||
- | 3. Die Erteilung einer Kirchlichen Bevollmächtigung ist an die Erfüllung fachlicher und | + | |
+ | //3.// Die Erteilung einer Kirchlichen Bevollmächtigung ist an die Erfüllung fachlicher und | ||
persönlicher Voraussetzungen gebunden und wird auf Antrag gewährt. Die | persönlicher Voraussetzungen gebunden und wird auf Antrag gewährt. Die | ||
Antragstellung hat schriftlich unter Beifügung der entsprechenden Nachweise zu | Antragstellung hat schriftlich unter Beifügung der entsprechenden Nachweise zu | ||
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Paderborn, Bereich Schule und Hochschule, einzureichen. Dieser hält auf seiner | Paderborn, Bereich Schule und Hochschule, einzureichen. Dieser hält auf seiner | ||
Homepage > Missio canonica ausführliche Hinweise und Formulare bereit. | Homepage > Missio canonica ausführliche Hinweise und Formulare bereit. | ||
- | 4. Zu den persönlichen Voraussetzungen gehören in jedem Fall: | + | |
+ | //4.// Zu den persönlichen Voraussetzungen gehören in jedem Fall: | ||
- die Mitgliedschaft und volle Eingliederung in die Katholische Kirche durch Taufe, | - die Mitgliedschaft und volle Eingliederung in die Katholische Kirche durch Taufe, | ||
Firmung und Eucharistie, | Firmung und Eucharistie, | ||
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glaubwürdig zu erteilen und ein persönliches Zeugnis christlichen Lebens zu | glaubwürdig zu erteilen und ein persönliches Zeugnis christlichen Lebens zu | ||
geben“. | geben“. | ||
- | 5. Beim Wechsel des Dienstorts in das Erzbistum Paderborn wird die Kirchliche | + | |
+ | //5.// Beim Wechsel des Dienstorts in das Erzbistum Paderborn wird die Kirchliche | ||
Bevollmächtigung eines anderen Bistums anerkannt und neu ausgestellt. Hierzu sind die | Bevollmächtigung eines anderen Bistums anerkannt und neu ausgestellt. Hierzu sind die | ||
Vorlage einer beglaubigten Kopie der bisherigen Urkunde und aktuelle Angaben zur | Vorlage einer beglaubigten Kopie der bisherigen Urkunde und aktuelle Angaben zur | ||
Person erforderlich. Es findet kein erneutes Verfahren statt. | Person erforderlich. Es findet kein erneutes Verfahren statt. | ||
- | § 2 Missio canonica | + | |
- | 1. Eine Missio canonica ist die unbefristete Kirchliche Bevollmächtigung zur Erteilung des | + | |
+ | **§ 2 Missio canonica** | ||
+ | |||
+ | //1.// Eine Missio canonica ist die unbefristete Kirchliche Bevollmächtigung zur Erteilung des | ||
katholischen Religionsunterrichts. | katholischen Religionsunterrichts. | ||
- | 2. Sie wird auf Antrag bei Vorliegen folgender fachlicher Voraussetzungen gewährt: | + | |
+ | //2.// Sie wird auf Antrag bei Vorliegen folgender fachlicher Voraussetzungen gewährt: | ||
- erfolgreicher Abschluss eines für die Lehrtätigkeit an öffentlichen Schulen qualifizierenden | - erfolgreicher Abschluss eines für die Lehrtätigkeit an öffentlichen Schulen qualifizierenden | ||
Hochschulstudiums der katholischen Theologie (Fakultas), | Hochschulstudiums der katholischen Theologie (Fakultas), | ||
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(Staatsprüfung), | (Staatsprüfung), | ||
beides nachgewiesen durch eine beglaubigte Zeugniskopie. | beides nachgewiesen durch eine beglaubigte Zeugniskopie. | ||
- | 3. Zusätzlich zu den unter §1 Ziffer 4. genannten persönlichen Voraussetzungen ist die | + | |
+ | //3.// Zusätzlich zu den unter §1 Ziffer 4. genannten persönlichen Voraussetzungen ist die | ||
Vorlage einer Referenz erforderlich, | Vorlage einer Referenz erforderlich, | ||
nebenamtlich im pastoralen Dienst der katholischen Kirche tätig ist. | nebenamtlich im pastoralen Dienst der katholischen Kirche tätig ist. | ||
- | 4. Für die Erteilung ist der Erzbischof von Paderborn zuständig, soweit der Dienstort, oder, | + | |
+ | //4.// Für die Erteilung ist der Erzbischof von Paderborn zuständig, soweit der Dienstort, oder, | ||
wenn dieser noch nicht bekannt ist, der Seminarort im Bereich des Erzbistums | wenn dieser noch nicht bekannt ist, der Seminarort im Bereich des Erzbistums | ||
Paderborn liegt. | Paderborn liegt. | ||
- | § 3 Kirchliche Unterrichtserlaubnis für den Vorbereitungsdienst | + | |
- | 1. Eine Kirchliche Unterrichtserlaubnis für den Vorbereitungsdienst (Referendariat) gilt | + | |
+ | **§ 3 Kirchliche Unterrichtserlaubnis für den Vorbereitungsdienst** | ||
+ | |||
+ | //1.// Eine Kirchliche Unterrichtserlaubnis für den Vorbereitungsdienst (Referendariat) gilt | ||
befristet bis zu dessen Ende. Sie ist als notwendige staatliche Einstellungsvoraussetzung | befristet bis zu dessen Ende. Sie ist als notwendige staatliche Einstellungsvoraussetzung | ||
von allen Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern zu beantragen, die während | von allen Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern zu beantragen, die während | ||
des Vorbereitungsdienstes im Fach Katholische Religionslehre ausgebildet werden. | des Vorbereitungsdienstes im Fach Katholische Religionslehre ausgebildet werden. | ||
- | 2. Eine Kirchliche Unterrichtserlaubnis für den Vorbereitungsdienst erfordert als fachliche | + | |
+ | //2.// Eine Kirchliche Unterrichtserlaubnis für den Vorbereitungsdienst erfordert als fachliche | ||
Voraussetzung den erfolgreichen Abschluss eines für die Lehrtätigkeit an öffentlichen | Voraussetzung den erfolgreichen Abschluss eines für die Lehrtätigkeit an öffentlichen | ||
Schulen qualifizierenden Hochschulstudiums der katholischen Theologie (Fakultas), | Schulen qualifizierenden Hochschulstudiums der katholischen Theologie (Fakultas), | ||
nachgewiesen durch eine beglaubigte Zeugniskopie. | nachgewiesen durch eine beglaubigte Zeugniskopie. | ||
- | 3. Zusätzlich zu den unter § 1 Ziffer 4. genannten persönlichen Voraussetzungen ist die | + | |
+ | //3.// Zusätzlich zu den unter § 1 Ziffer 4. genannten persönlichen Voraussetzungen ist die | ||
Absolvierung der verbindlichen Elemente des Mentorats durch Vorlage der | Absolvierung der verbindlichen Elemente des Mentorats durch Vorlage der | ||
entsprechenden Bescheinigung aus dem Mentoratsportfolio nachzuweisen (vgl. § 6). | entsprechenden Bescheinigung aus dem Mentoratsportfolio nachzuweisen (vgl. § 6). | ||
- | 4. Der Erzbischof von Paderborn ist zuständig für die Erteilung der Kirchlichen | + | |
+ | //4.// Der Erzbischof von Paderborn ist zuständig für die Erteilung der Kirchlichen | ||
Unterrichtserlaubnis für den Vorbereitungsdienst, | Unterrichtserlaubnis für den Vorbereitungsdienst, | ||
Studienabschluss erworben wurde, im Bereich des Erzbistums Paderborn liegt. | Studienabschluss erworben wurde, im Bereich des Erzbistums Paderborn liegt. | ||
- | 5. Abweichend von §1 Ziffer 5. ist eine von einem NRW (Erz-)Bistum erteilte Kirchliche | + | //5.// Abweichend von §1 Ziffer 5. ist eine von einem NRW (Erz-)Bistum erteilte Kirchliche |
Unterrichtserlaubnis für den Vorbereitungsdienst uneingeschränkt gültig. | Unterrichtserlaubnis für den Vorbereitungsdienst uneingeschränkt gültig. | ||
- | § 4 Kirchliche Unterrichtserlaubnis | + | |
- | 1. Eine Kirchliche Unterrichtserlaubnis kann auf Antrag an Lehrkräfte verliehen werden, | + | |
+ | **§ 4 Kirchliche Unterrichtserlaubnis** | ||
+ | |||
+ | //1.// Eine Kirchliche Unterrichtserlaubnis kann auf Antrag an Lehrkräfte verliehen werden, | ||
die über eine abgeschlossene Lehramtsausbildung, | die über eine abgeschlossene Lehramtsausbildung, | ||
katholische Religionslehre verfügen. Sie kann befristet oder unbefristet erteilt werden. | katholische Religionslehre verfügen. Sie kann befristet oder unbefristet erteilt werden. | ||
- | 2. Neben den unter § 1 Ziffer 4. und § 2 Ziffer 3. genannten persönlichen Voraussetzungen | + | |
+ | //2.// Neben den unter § 1 Ziffer 4. und § 2 Ziffer 3. genannten persönlichen Voraussetzungen | ||
sind folgende Bedingungen zu erfüllen: | sind folgende Bedingungen zu erfüllen: | ||
- unbefristete Anstellung an einer Schule; | - unbefristete Anstellung an einer Schule; | ||
- von der Schulleitung begründete Notwendigkeit des Einsatzes ohne Fakultas; | - von der Schulleitung begründete Notwendigkeit des Einsatzes ohne Fakultas; | ||
- Bereitschaft zu religionspädagogischer Fort- und Weiterbildung. | - Bereitschaft zu religionspädagogischer Fort- und Weiterbildung. | ||
- | 3. Eine erstmalige Kirchliche Unterrichtserlaubnis wird zunächst für ein Jahr erteilt. Sie | + | |
+ | //3.// Eine erstmalige Kirchliche Unterrichtserlaubnis wird zunächst für ein Jahr erteilt. Sie | ||
kann im Einzelfall auch ohne Fortbildungsnachweis beantragt werden. | kann im Einzelfall auch ohne Fortbildungsnachweis beantragt werden. | ||
- | 4. Bei dauerhaft beabsichtigtem Einsatz im katholischen Religionsunterricht, | + | |
+ | //4.// Bei dauerhaft beabsichtigtem Einsatz im katholischen Religionsunterricht, | ||
Teilnahme an einem Zertifikatskurs für das Fach katholische Religionslehre erfolgen. | Teilnahme an einem Zertifikatskurs für das Fach katholische Religionslehre erfolgen. | ||
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Absolventinnen und Absolventen ein | Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Absolventinnen und Absolventen ein | ||
Zertifikat mit dem Testat der jeweiligen Bezirksregierung, | Zertifikat mit dem Testat der jeweiligen Bezirksregierung, | ||
eine unbefristete Kirchliche Unterrichtserlaubnis erteilt. | eine unbefristete Kirchliche Unterrichtserlaubnis erteilt. | ||
- | 5. Ist die Teilnahme an einem Zertifikatskurs im Einzelfall nicht möglich, kann eine | + | |
+ | //5.// Ist die Teilnahme an einem Zertifikatskurs im Einzelfall nicht möglich, kann eine | ||
Kirchliche Unterrichtserlaubnis nach Absolvierung spezieller Fortbildungen der | Kirchliche Unterrichtserlaubnis nach Absolvierung spezieller Fortbildungen der | ||
Abteilung Religionspädagogik verlängert werden. | Abteilung Religionspädagogik verlängert werden. | ||
- | 6. Lehramtsstudierenden im Fach katholische Religionslehre im Hauptstudium/ | + | |
+ | //6.// Lehramtsstudierenden im Fach katholische Religionslehre im Hauptstudium/ | ||
2. Studienphase kann im Einzelfall eine befristete Kirchliche Unterrichtserlaubnis erteilt | 2. Studienphase kann im Einzelfall eine befristete Kirchliche Unterrichtserlaubnis erteilt | ||
werden. | werden. | ||
- | 7. Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger in den Lehrerberuf mit einem | + | |
+ | //7.// Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger in den Lehrerberuf mit einem | ||
Hochschulabschluss in Katholischer Theologie oder vergleichbarer Qualifikation, | Hochschulabschluss in Katholischer Theologie oder vergleichbarer Qualifikation, | ||
ohne abgeschlossene Lehrerausbildung, | ohne abgeschlossene Lehrerausbildung, | ||
Unterrichtserlaubnis beantragen; nach dem nachgewiesenen, | Unterrichtserlaubnis beantragen; nach dem nachgewiesenen, | ||
der Qualifizierung kann eine Missio canonica erteilt werden. | der Qualifizierung kann eine Missio canonica erteilt werden. | ||
- | 8. Absolventen des Würzburger Fernkurses erhalten auf Antrag eine Kirchliche | + | |
+ | //8.// Absolventen des Würzburger Fernkurses erhalten auf Antrag eine Kirchliche | ||
Unterrichtserlaubnis für die religionspädagogische Praxisphase; | Unterrichtserlaubnis für die religionspädagogische Praxisphase; | ||
erfolgreichem Abschluss und Vorlage einer staatlichen Befähigung zur Erteilung des | erfolgreichem Abschluss und Vorlage einer staatlichen Befähigung zur Erteilung des | ||
Religionsunterrichts (gem. BASS 20-53 Nr. 1, II, Satz 6) kann eine Missio canonica erteilt | Religionsunterrichts (gem. BASS 20-53 Nr. 1, II, Satz 6) kann eine Missio canonica erteilt | ||
werden. | werden. | ||
- | 9. Zur Katholischen Kirche konvertierten Religionslehrerinnen und Religionslehrern kann | + | |
+ | //9.// Zur Katholischen Kirche konvertierten Religionslehrerinnen und Religionslehrern kann | ||
nach Abschluss eines Zertifikatskurses für das Fach katholische Religionslehre eine | nach Abschluss eines Zertifikatskurses für das Fach katholische Religionslehre eine | ||
unbefristete Kirchliche Unterrichtserlaubnis erteilt werden. | unbefristete Kirchliche Unterrichtserlaubnis erteilt werden. | ||
- | § 5 Kirchliche Bevollmächtigung für pastorale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter | + | |
- | 1. Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten im Dienst des Erzbistums Paderborn | + | **§ 5 Kirchliche Bevollmächtigung für pastorale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter** |
+ | |||
+ | //1.// Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten im Dienst des Erzbistums Paderborn | ||
wird die Missio canonica im Zusammenhang mit ihrer Kirchlichen Sendung erteilt. | wird die Missio canonica im Zusammenhang mit ihrer Kirchlichen Sendung erteilt. | ||
- | 2. Priester der Erzdiözese Paderborn erhalten die Missio canonica durch Erteilung des | + | |
+ | //2.// Priester der Erzdiözese Paderborn erhalten die Missio canonica durch Erteilung des | ||
Jurisdiktionsinstruments. Für Weltpriester anderer Diözesen und Ordenspriester gelten | Jurisdiktionsinstruments. Für Weltpriester anderer Diözesen und Ordenspriester gelten | ||
die Regelungen ihres eigenen Inkardinationsverbandes. Im Zweifelsfall entscheidet der | die Regelungen ihres eigenen Inkardinationsverbandes. Im Zweifelsfall entscheidet der | ||
Erzbischof über das Vorliegen einer Missio canonica. | Erzbischof über das Vorliegen einer Missio canonica. | ||
- | 3. Ständigen Diakonen kann bei Vorliegen der schulfachlichen Voraussetzungen und nach | + | |
+ | //3.// Ständigen Diakonen kann bei Vorliegen der schulfachlichen Voraussetzungen und nach | ||
Einzelfallprüfung eine Kirchliche Bevollmächtigung erteilt werden. | Einzelfallprüfung eine Kirchliche Bevollmächtigung erteilt werden. | ||
- | 4. Laisierten Priestern und Diakonen kann nach Maßgabe des römischen | + | |
+ | //4.// Laisierten Priestern und Diakonen kann nach Maßgabe des römischen | ||
Laisierungsreskripts auf Antrag eine Kirchliche Bevollmächtigung erteilt werden. | Laisierungsreskripts auf Antrag eine Kirchliche Bevollmächtigung erteilt werden. | ||
- | § 6 Mentorat | + | |
- | 1. Im Erzbistum Paderborn ist ein Mentorat zur Begleitung der Lehramts-studierenden | + | |
+ | **§ 6 Mentorat** | ||
+ | |||
+ | //1.// Im Erzbistum Paderborn ist ein Mentorat zur Begleitung der Lehramts-studierenden | ||
eingerichtet. | eingerichtet. | ||
- | 2. Im Mentoratsportfolio werden Angebote und verbindlichen Elemente dokumentiert. | + | |
+ | //2.// Im Mentoratsportfolio werden Angebote und verbindlichen Elemente dokumentiert. | ||
Diese sind Voraussetzung für die Erteilung der Kirchlichen Unterrichtserlaubnis für den | Diese sind Voraussetzung für die Erteilung der Kirchlichen Unterrichtserlaubnis für den | ||
Vorbereitungsdienst und mit einer entsprechenden Bescheinigung nachzuweisen. | Vorbereitungsdienst und mit einer entsprechenden Bescheinigung nachzuweisen. | ||
(§3.3.) | (§3.3.) | ||
- | § 7 Missio-Kommission | + | |
- | 1. Zur Beratung des Erzbischofs im Hinblick auf alle Fragen der Kirchlichen | + | |
+ | **§ 7 Missio-Kommission** | ||
+ | |||
+ | //1.// Zur Beratung des Erzbischofs im Hinblick auf alle Fragen der Kirchlichen | ||
Bevollmächtigung wird im Erzbistum Paderborn anlassbezogen eine „Missio- | Bevollmächtigung wird im Erzbistum Paderborn anlassbezogen eine „Missio- | ||
Kommission“ eingerichtet. Insbesondere bedarf jeder Entzug eines entsprechenden | Kommission“ eingerichtet. Insbesondere bedarf jeder Entzug eines entsprechenden | ||
Votums der Kommission. | Votums der Kommission. | ||
- | 2. Mitglieder der Kommission sind: | + | |
+ | //2.// Mitglieder der Kommission sind: | ||
- die Bereichsleitung Schule und Hochschule (Vorsitz) | - die Bereichsleitung Schule und Hochschule (Vorsitz) | ||
- die Abteilungsleitung Religionspädagogik im Erzbischöflichen Generalvikariat; | - die Abteilungsleitung Religionspädagogik im Erzbischöflichen Generalvikariat; | ||
Zeile 243: | Zeile 298: | ||
Erzbistums Paderborn. | Erzbistums Paderborn. | ||
- Für jedes Mitglied kann eine Stellvertretung benannt werden. | - Für jedes Mitglied kann eine Stellvertretung benannt werden. | ||
- | 3. Regularien: | + | |
+ | //3.// Regularien: | ||
- Die Missio- Kommission tagt schulstufenbezogen. | - Die Missio- Kommission tagt schulstufenbezogen. | ||
- Die Sitzungen sind nicht öffentlich. | - Die Sitzungen sind nicht öffentlich. | ||
Zeile 249: | Zeile 305: | ||
- Die Beschlussfassung erfolgt mit Mehrheit der abgegebenen Stimmen. | - Die Beschlussfassung erfolgt mit Mehrheit der abgegebenen Stimmen. | ||
- | § 8 Rückgabe der Kirchlichen Bevollmächtigung | + | |
- | 1. Eine Kirchliche Bevollmächtigung kann jederzeit, auch ohne Angabe von Gründen, durch | + | **§ 8 Rückgabe der Kirchlichen Bevollmächtigung** |
+ | |||
+ | //1.// Eine Kirchliche Bevollmächtigung kann jederzeit, auch ohne Angabe von Gründen, durch | ||
schriftliche Erklärung an den Erzbischof zurückgegeben werden. | schriftliche Erklärung an den Erzbischof zurückgegeben werden. | ||
- | 2. Der Bereich Schule und Hochschule des Erzbischöflichen Generalvikariats bietet in | + | |
+ | //2.// Der Bereich Schule und Hochschule des Erzbischöflichen Generalvikariats bietet in | ||
jedem Fall ein ergebnisoffenes Gespräch zur Klärung der Gründe für die erfolgte | jedem Fall ein ergebnisoffenes Gespräch zur Klärung der Gründe für die erfolgte | ||
Rückgabe an. | Rückgabe an. | ||
- | 3. Wird das Gespräch abgelehnt oder führt es nicht zur Rücknahme der Rückgabe, wird die | + | |
+ | //3.// Wird das Gespräch abgelehnt oder führt es nicht zur Rücknahme der Rückgabe, wird die | ||
Kirchliche Bevollmächtigung widerrufen. | Kirchliche Bevollmächtigung widerrufen. | ||
- | 4. Der Widerruf erfolgt durch schriftliche Mitteilung an die betreffende Religionslehrkraft. | + | |
+ | //4.// Der Widerruf erfolgt durch schriftliche Mitteilung an die betreffende Religionslehrkraft. | ||
Die Urkunde ist, soweit noch nicht geschehen, im Original an das Erzbischöfliche | Die Urkunde ist, soweit noch nicht geschehen, im Original an das Erzbischöfliche | ||
Generalvikariat zurückzugeben. Die zuständigen Schulaufsichtsbehörden und | Generalvikariat zurückzugeben. Die zuständigen Schulaufsichtsbehörden und | ||
Kirchlichen Stellen werden durch den Bereich Schule und Hochschule des | Kirchlichen Stellen werden durch den Bereich Schule und Hochschule des | ||
Erzbischöflichen Generalvikariats über den Widerruf informiert. | Erzbischöflichen Generalvikariats über den Widerruf informiert. | ||
- | § 9 Nichterteilung/ | + | |
- | 1. So lange im Rahmen des Antragsverfahrens die erforderlichen Voraussetzungen (§§ 2- | + | |
+ | **§ 9 Nichterteilung/ | ||
+ | |||
+ | //1.// So lange im Rahmen des Antragsverfahrens die erforderlichen Voraussetzungen (§§ 2- | ||
4,3) nicht vollständig erfüllt sind, kann eine Kirchliche Bevollmächtigung nicht erteilt | 4,3) nicht vollständig erfüllt sind, kann eine Kirchliche Bevollmächtigung nicht erteilt | ||
werden. Die Antragstellenden erhalten mit dem entsprechenden schriftlichen Bescheid | werden. Die Antragstellenden erhalten mit dem entsprechenden schriftlichen Bescheid | ||
Zeile 270: | Zeile 334: | ||
innerhalb einer Frist von vier Wochen die Missio-Kommission (§8) anrufen und deren | innerhalb einer Frist von vier Wochen die Missio-Kommission (§8) anrufen und deren | ||
Votum beantragen. | Votum beantragen. | ||
- | 2. Bei einem Kirchenaustritt ist die Urkunde, soweit noch nicht geschehen, im Original an | + | |
+ | //2.// Bei einem Kirchenaustritt ist die Urkunde, soweit noch nicht geschehen, im Original an | ||
das Erzbischöfliche Generalvikariat zurückzugeben. Die erteilte Kirchliche | das Erzbischöfliche Generalvikariat zurückzugeben. Die erteilte Kirchliche | ||
Bevollmächtigung wird (ohne Beteiligung der Missio-Kommission) analog §8 Satz 4 | Bevollmächtigung wird (ohne Beteiligung der Missio-Kommission) analog §8 Satz 4 | ||
widerrufen. | widerrufen. | ||
- | 3. Sollten nach Erteilung der Kirchlichen Bevollmächtigung Zweifel an der Berechtigung | + | |
+ | //3.// Sollten nach Erteilung der Kirchlichen Bevollmächtigung Zweifel an der Berechtigung | ||
zum Fortbestand bestehen, weil die Erteilungsvoraussetzungen, | zum Fortbestand bestehen, weil die Erteilungsvoraussetzungen, | ||
Gültigkeit der unter §1, Ziffer 4 abgegebenen Erklärung, nicht mehr erfüllt sind, erhält | Gültigkeit der unter §1, Ziffer 4 abgegebenen Erklärung, nicht mehr erfüllt sind, erhält | ||
Zeile 280: | Zeile 346: | ||
Schule und Hochschule im Erzbischöflichen Generalvikariat mit der Gelegenheit zur | Schule und Hochschule im Erzbischöflichen Generalvikariat mit der Gelegenheit zur | ||
Stellungnahme und dem Angebot eines Beratungsgesprächs. | Stellungnahme und dem Angebot eines Beratungsgesprächs. | ||
- | 4. Bleiben nach gewissenhafter Prüfung der Stellungnahme die Zweifel an der | + | |
+ | //4.// Bleiben nach gewissenhafter Prüfung der Stellungnahme die Zweifel an der | ||
Berechtigung zum Fortbestand der Kirchlichen Bevollmächtigung bestehen, ist ein | Berechtigung zum Fortbestand der Kirchlichen Bevollmächtigung bestehen, ist ein | ||
Entzugsverfahren durch den Bereich „Schule und Hochschule“ unter Einbeziehung der | Entzugsverfahren durch den Bereich „Schule und Hochschule“ unter Einbeziehung der | ||
Missio-Kommission einzuleiten. | Missio-Kommission einzuleiten. | ||
- | 5. Nach Akteneinsicht führt die Missio-Kommission im Regelfall eine Anhörung der oder | + | |
+ | //5.// Nach Akteneinsicht führt die Missio-Kommission im Regelfall eine Anhörung der oder | ||
des Betroffenen durch, zu der die Begleitung von einer Person ihres oder seines | des Betroffenen durch, zu der die Begleitung von einer Person ihres oder seines | ||
Vertrauens möglich ist und spricht anschließend eine schriftliche | Vertrauens möglich ist und spricht anschließend eine schriftliche | ||
Entscheidungsempfehlung für den Erzbischof aus. | Entscheidungsempfehlung für den Erzbischof aus. | ||
- | 6. Die Entscheidung des Erzbischofs wird der/dem Betroffenen schriftlich zugestellt. | + | //6.// Die Entscheidung des Erzbischofs wird der/dem Betroffenen schriftlich zugestellt. |
- | 7. Gegen die Entscheidung des Erzbischofs ist das Rechtsmittel der Beschwerde gemäß cann. 1732-1739 CIC gegeben. | + | |
- | 8. Der Erzbischof kann aus schwerwiegenden und dringenden Gründen die Kirchliche Bevollmächtigung während des Verfahrens nach Satz 3 bis 7 bis zur endgültigen Entscheidung durch schriftliche Mitteilung entziehen. Dieser vorläufige Entzug ist nicht anfechtbar. | + | //7.// Gegen die Entscheidung des Erzbischofs ist das Rechtsmittel der Beschwerde gemäß cann. 1732-1739 CIC gegeben. |
- | 9. Jeder Entzug einer Kirchlichen Bevollmächtigung wird den zuständigen Schulaufsichtsbehörden umgehend mit dem Hinweis schriftlich mitgeteilt, dass ab sofort kirchlicherseits keine Berechtigung mehr vorliegt, katholischen Religionsunterricht zu erteilen; unbeschadet can.1736 §2 CIC. | + | |
- | 10. Die zuständigen Stellen der (Erz)Bistümer in Nordrhein-Westfalen werden ebenso informiert. | + | //8.// Der Erzbischof kann aus schwerwiegenden und dringenden Gründen die Kirchliche Bevollmächtigung während des Verfahrens nach Satz 3 bis 7 bis zur endgültigen Entscheidung durch schriftliche Mitteilung entziehen. Dieser vorläufige Entzug ist nicht anfechtbar. |
- | § 10 Inkraftsetzung | + | |
+ | //9.// Jeder Entzug einer Kirchlichen Bevollmächtigung wird den zuständigen Schulaufsichtsbehörden umgehend mit dem Hinweis schriftlich mitgeteilt, dass ab sofort kirchlicherseits keine Berechtigung mehr vorliegt, katholischen Religionsunterricht zu erteilen; unbeschadet can.1736 §2 CIC. | ||
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+ | //10.// Die zuständigen Stellen der (Erz)Bistümer in Nordrhein-Westfalen werden ebenso informiert. | ||
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+ | **§ 10 Inkraftsetzung** | ||
Diese Ordnung tritt mit ihrer Unterzeichnung in Kraft. Sie ist im Kirchlichen Amtsblatt zu veröffentlichen. | Diese Ordnung tritt mit ihrer Unterzeichnung in Kraft. Sie ist im Kirchlichen Amtsblatt zu veröffentlichen. | ||
Mit Inkrafttreten dieser Ordnung tritt zugleich die Ordnung über die kirchliche Bevollmächtigung zur Erteilung des katholischen Religionsunterrichts (Missio canonica / kirchliche Unterrichtserlaubnis) vom 9. Mai 2014 (KA 2014, Nr. 77) außer Kraft. | Mit Inkrafttreten dieser Ordnung tritt zugleich die Ordnung über die kirchliche Bevollmächtigung zur Erteilung des katholischen Religionsunterrichts (Missio canonica / kirchliche Unterrichtserlaubnis) vom 9. Mai 2014 (KA 2014, Nr. 77) außer Kraft. | ||
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Paderborn, 22. April 2024 | Paderborn, 22. April 2024 | ||
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L.S. | L.S. | ||
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Erzbischof von Paderborn | Erzbischof von Paderborn | ||
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+ | **Anmerkungen: | ||
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+ | 1 Vgl. can. 804 § 2 CIC: „Der Ortsordinarius hat darum bemüht zu sein, dass sich diejenigen, die zu Religionslehrern in den | ||
+ | Schulen, auch den nichtkatholischen, | ||
+ | und durch pädagogisches Geschick auszeichnen.“ Can. 805 CIC: „Der Ortsordinarius hat für seine Diözese das Recht, die | ||
+ | Religionslehrer zu ernennen bzw. zu approbieren und sie, wenn es aus religiösen oder sittlichen Gründen erforderlich ist, | ||
+ | abzuberufen bzw. ihre Abberufung zu fordern.“ | ||
+ | |||
+ | 2 Die deutschen Bischöfe, Der Religionsunterricht vor neuen Herausforderungen, | ||
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+ | 3 Die deutschen Bischöfe, Die Zukunft des konfessionellen Religionsunterrichtes, | ||
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+ | 4 Die deutschen Bischöfe, Der Religionsunterricht vor neuen Herausforderungen, | ||
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+ | 5 Vgl. can. 842 § 2 CIC. | ||
+ | |||
+ | 6 Synodenbeschluss, | ||
+ | |||
+ | 7 Dogmatische Konstitution über die göttliche Offenbarung „Dei verbum“ des Zweiten Vatikanischen Konzils (1965), Nr. 8. | ||
+ | |||
+ | 8 Vgl. die deutschen Bischöfe, Die Zukunft des konfessionellen Religionsunterrichts, | ||
+ | Bischofskonferenz, | ||
+ | Vatikanischen Konzils (1964), Nr. 11). | ||
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+ | 9 Synodenbeschluss, | ||
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+ | 10 Dogmatische Konstitution über die göttliche Offenbarung „Dei verbum“ des Zweiten Vatikanischen Konzils (1965), Nr. 8. | ||
+ | |||
+ | 11 Die deutschen Bischöfe, Die Zukunft des konfessionellen Religionsunterrichts, | ||
+ | Bischofskonferenz, | ||
+ | Deutschland (EKD), Zur Kooperation von Evangelischem und Katholischem Religionsunterricht, | ||
+ | |||
+ | 12 Synodenbeschluss, | ||
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+ | 13 Pastoralkonstitution, | ||
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+ | 14 Die deutschen Bischöfe, Der Religionsunterricht vor neuen Herausforderungen, | ||
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+ | 15 Papst Paul VI., Apostolisches Schreiben „Evangelii nuntiandi“ (1975), in: Texte zu Katechese und Religionsunterricht, | ||
+ | Arbeitshilfen 66, hg. vom Sekretariat der deutschen Bischofskonferenz, | ||
+ | 16 Vgl. Art 7 Abs. 3 Satz 3 der Grundordnung für den Kirchlichen Dienst (KA für die Erzdiözese Paderborn 2022, Nr. 167): | ||
+ | „Hierzu zählen insbesondere | ||
+ | - das öffentliche Eintreten gegen tragende Grundsätze der katholischen Kirche (z.B. die Propagierung der Abtreibung oder | ||
+ | von Fremdenhass), | ||
+ | - die Herabwürdigung von katholischen Glaubensinhalten, | ||
+ | - die Propagierung von religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen, | ||
+ | Glaubensinhalten stehen, während der Arbeitszeit od | ||
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