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Paderborn

Die „Ordnung für die kirchliche Bevollmächtigung zur Erteilung des katholischen Religionsunterrichts“ im Erzbistum Paderborn ist überarbeitet worden; sie kann allerdings kirchenrechtlich erst durch den neuen Erzbischof in Kraft gesetzt und anschließend veröffentlicht werden.

Fest steht, dass Fragen der persönlichen Lebensführung nicht mehr Bestandteil des Antragsverfahrens sein werden.

Die Antragsunterlagen wurden deshalb bereits jetzt entsprechend angepasst.

paderborn.txt · Zuletzt geändert: 2023/11/15 08:31 von pulte_uni-mainz.de

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