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dioezesanrecht

Diözesanrecht

Am 23. Januar 2023 hat der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz mehrheitlich beschlossen, die bisher für alle deutschen Diözesen geltenden Rahmenrichtlinien und zugehörigen Ausführungsbestimmungen zu Verleihung und Entzug der Missio canonica durch neue Ordnungen zu ersetzen. Im Unterschied zu der bis dato einheitlich geltenden Ordnung, ist es nun nicht mehr gelungen, einen für alle Diözesen einheitlichen Text in den 27 Bistümern in Kraft zu setzen. Vielmehr finden sich in den Texten auf der Grundlage der neuen Musterordnung teilkirchliche Regelungen mit teils signifikanten Abweichungen im Hinblick auf die Anforderungen an die Verleihung der Missio canonica, wie auch das von den Lehrkräften abzugebende Versprechen zur Übereinstimmung mit den kirchlichen Vorgaben zu Lehre und Lebenswandel. Daher ist es erforderlich, die neuen Regelungen in dieser Datenbank darzustellen.

dioezesanrecht.txt · Zuletzt geändert: 2024/03/12 09:35 von pulte_uni-mainz.de

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