Universalkirchenrecht
Das Recht der katholischen Kirche enthält in den Abschnitten über das Verkündigungsrecht spezielle Bestimmungen über das katholische Schulwesen und den katholischen Religionsunterricht (cann. 796-806 CIC; cann. 631-639 CCEO). Sie stellen dem Range nach die Bestimmungen mit dem höchsten Verbindlichkeitsgrad in der kirchlichen Normenhierarchie dar, soweit der universale Gesetzgeber die Materie zur Gänze geregelt hat. In diesem Fall sind die höherrangigen Normen von den nachgeordneten Gesetzgebern im Hinblick auf die Übereinstimmung mit ihrer eigenen Rechtssetzung zu beachten. Liegt eine derartig umfassende höhere Gesetzgebung nicht vor, kommt es dem teilkirchlichen Gesetzgeber zu, die erforderlichen Regelungen zu treffen. Im Einzelfall kann es eine Frage der interpretatorischen Abgrenzung sein, wie universalkirchliche und teilkirchliche Gesetzgebung sich zueinander verhalten, wenn es zu Abweichungen kommt.