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codex_canonum_ecclesiarum_orientalium_1990

Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium (1990)

Canon 636 § 1. - Die katechtische Unterweisung in allen Schulen ist der Autorität und Aufsicht des Eparchialbischofs unterstellt.

§ 2. Dem Eparchialbischof kommt auch zu, die katholischen Religionslehrer zu ernennen bzw. zuzulassen und sie, wenn es ein Grund des Glaubens oder der Sitten verlangt, abzusetzen bzw. zu fordern, dass sie abgesetzt werden.

Canon 639 - Die Lehrer, weil sie in höchstem Maße die Verantwortlichen dafür sind, dass die katholische Schule ihre Ziele und Vorhaben verwirklichen kann, müssen in der Lehre ausgezeichnet sowie durch das Zeugnis des christlichen Lebens vorbildlich sein und sich besonders mit den Eltern, aber auch mit anderen Schulen gemeinsam bemühen.

codex_canonum_ecclesiarum_orientalium_1990.txt · Zuletzt geändert: 2023/11/03 09:10 von pulte_uni-mainz.de

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