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Rechtsprechung

2022

Müssen Ersatzschulen Religionsunterricht anbieten?

Mit dieser Frage hatte sich 2022 der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (in Mannheim) zu befassen. Eine private Ersatzschule hatte gegen die Versorgung der Anerkennung durch das Land geklagt, Weil die Schule keinen Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach anbietet. In seiner Entscheidung bezieht sich das Gericht auf eine Auslegung von § 10 Privatschulgesetz Baden-Württemberg (PSchG BW). Danach ist es für die Anerkennung als Ersatzschule nicht erforderlich, Religionsunterricht anzubieten. Auch ohne dieses Lehrangebot stünden Ersatzschulen nicht hinter den Lehrzielen der öffentlichen Schulen zurück. Demgegenüber hat das Land den Religionsunterricht als eine Voraussetzung für die Verleihung des privaten Ersatzschulstatus gefordert. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH BW),Urt. v. 09.05.2022, Az. 9 S 994/21: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001506686.

rechtsprechungen.1739799160.txt.gz · Zuletzt geändert: 2025/02/17 13:32 von pulte_uni-mainz.de

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