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Rechtsprechung

2022

Müssen Ersatzschulen Religionsunterricht anbieten?

Mit dieser Frage hatte sich 2022 der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (in Mannheim) zu befassen. Eine private Ersatzschule hatte gegen die Versorgung der Anerkennung durch das Land geklagt, Weil die Schule keinen Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach anbietet. In seiner Entscheidung bezieht sich das Gericht auf eine Auslegung von § 10 Privatschulgesetz Baden-Württemberg (PSchG BW). Danach ist es für die Anerkennung als Ersatzschule nicht erforderlich, Religionsunterricht anzubieten. Auch ohne dieses Lehrangebot stünden Ersatzschulen nicht hinter den Lehrzielen der öffentlichen Schulen zurück. Demgegenüber hat das Land den Religionsunterricht als eine Voraussetzung für die Verleihung des privaten Ersatzschulstatus gefordert. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH BW),Urt. v. 09.05.2022, Az. 9 S 994/21: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001506686.

Diese Entscheidung steht nicht für sich alleine. Sie bezieht sich auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2019 (BVerwG 6 B 141.18). In diesem Fall ging es um ein in freier Trägerschaft stehendes Berufskolleg, das ich nicht verpflichtet sah Religionsunterricht anzubieten. Das das Anbieten beziehungsweise Abhalten von Religionsunterricht ist nicht Voraussetzung der staatlichen Anerkennung gemäß § 10 des baden-württembergischen Privatschulgesetzes (PSchG). Das Gericht entschied wie folgt: Für das verfassungsrechtlich erforderliche Minimum an schulisch betriebener Wertevermittlung bedarf es weder des Religionsunterrichts noch überhaupt eines gesonderten Unterrichtsfachs. Für die Behandlung ethischer Fragen eignen sich vielmehr auch andere Fächer wie etwa Deutsch oder Gemeinschaftskunde (BVerwG, Urteile vom 17. Juni 1998 - 6 C 11.97 - BVerwGE 107, 75 <79 f.> und vom 16. April 2014 - 6 C 11.13 - Buchholz 421.10 Schulrecht Nr. 7 Rn. 16). Siehe: Beschluss vom 29.04.2019 - BVerwG 6 B 141.18https://www.bverwg.de/de/290419B6B141.18.0.

rechtsprechungen.1739799826.txt.gz · Zuletzt geändert: 2025/02/17 13:43 von pulte_uni-mainz.de

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